Sie haben Ihre Leistung auftragsgemäß erbracht, aber Ihre Kunden begleichen Ihre Rechnung nicht?
Dies ist nicht nur menschlich enttäuschend, sondern kann auch die Existenz von Unternehmern und Freiberuflern gefährden.
Wir unterstützen Sie beim Erstellen von Mahnschreiben, gerichtlichen Mahnverfahren, Forderungseinzügen, Forderungspfändungen und Zwangsvollstreckungen. Kunden, die mit der Zahlung in Verzug sind, müssen grundsätzlich die Kosten des Geschädigten für die Rechtsberatung zur Eintreibung tragen. Daher sollten Sie nicht zögern, juristischen Rat einzuholen, wenn ein Kunde zahlungssäumig ist. So können Sie die Dauer des für Sie entstehenden Nachteils begrenzen. Wir begleiten Sie vom ersten außergerichtlichen Aufforderungsschreiben bis zur Zwangsvollstreckung, um Ihre Forderungen durchzusetzen.
Informieren Sie sich im Rahmen eines Erstberatungsgespräches und vereinbaren Sie gerne einen Termin.